Fiskalische Kontrolle des Risikowarenverkehrs im Lande

Die Beamten der Agentur für die Einnahmen dürfen Beförderungsmittel im Lande an fiskalischen Kontrollpunkten anhalten und die beförderten Waren prüfen, ob solche sind, die mit einem hohen fiskalischen Risiko behaftet sind, die Identität des Fahrers und der Person, die die Waren begleitet, die Begleitpapiere der Waren prüfen, eine Besichtigung durchführen und technische Kontrollmittel für die Kontrolle des Beförderungsfahrzeuges anbringen und die Papiere mit eine Stempel mit Aufdruck „Hohes fiskalische Risiko – Inlandlieferung“ abstempeln.

Anbringen von technischen Kontrollmitteln /TKM/

Man erstellt über die angebrachten TKM ein Protokoll über fiskalische Kontrolle, und eine Ausfertigung wird dem Fahrer des Beförderungsfahrzeuges und der Begleitperson der Waren ausgehändigt. In dem Protokoll werden alle Umstände und Tatsachen in Bezug auf die durchgeführte fiskalische Kontrolle eingetragen.

Die Beamten der Agentur für die Einnahmen, die die technischen Kontrollmitteln angebracht haben, sollen im Verzeichnis "Fiskalische Kontrolle" die folgenden Angaben eingetragen:

  1. Absender;
  2. Empfänger;
  3. Art und Menge;
  4. Liefer-/Verladeort;
  5. Voraussichtliche Datum und Uhrzeit der Lieferung/Verladung;
  6. Kontrollnummer der angebrachten technischen Kontrollmittel;
  7. Datum und Uhrzeit des Anbringens der technischen Kontrollmittel;
  8. die Nummer und das Datum des Protokolls;
  9. Sonstige Angaben aus dem Protokoll.

Abnehmen der technischen Kontrollmitteln /ТKM/

TKM werden am Ort der Verladung der Waren. Nach dem Abnehmen der TKM erstellt ein Beamter der Nationalen Agentur für die Einnahmen ein Protokoll, eine Ausfertigung wird dem Fahrer und dem Empfänger/Käufer oder seinem Bevollmächtigten ausgehändigt. In diesem Protokoll werden die Ergebnisse von der Prüfung über die Übereinstimmung/Nichtübereinstimmung zwischen der Art und der Menge der Waren und den Angaben in den Begleitpapieren, die bei dem Anbringen der TKM festgestellt sind oder durch den Fahrer des Beförderungsfahrzeuges/die Person, die die Waren begleitet erklärt sind und der tatsächlichen Art und Menge der Waren am Liefer-/Verladungsort.

Handlungen zur Sicherung der Beweismittel

Wenn Handlungen zur Sicherung der Beweismittel vorgenommen werden, gibt der Beamte der Agentur für die Einnahmen die Waren erst dann frei, wenn eine Sicherheitsleistung in Höhe der Steuerverpflichtungen, die infolge der Nichtübereinstimmung entstehen könnten, aber nicht weniger als 30 % des Marktwertes der Waren, die nach Art und Qualität nicht übereinstimmen. Die Sicherheitsleistung kann bar eingezahlte werden oder in Form einer bedingungslosen und unwiderruflichen Bankgarantie gewährt werden.

Der Beamte der Agentur für die Einnahmen, der die TKM abgenommen hat, soll im Verzeichnis "Fiskalische Kontrolle" die folgenden Angaben eintragen:

  1. Tag und Uhrzeit des Abnehmens der TKM;
  2. die Nummer und das Datum des Protokolls;
  3. sonstige Angaben aus dem Protokoll;
  4. die Höhe der verlangten Sicherheitsleistung.