Fiskalische Kontrolle bei innergemeinschaftlicher Lieferung von Waren, die mit einem hohen Risiko behaftet sind

Vor dem Grenzübergang des Beförderungsfahrzeuges aus dem Gebiet des Landes darf der Beamte der Agentur für Einnahmen das Beförderungsfahrzeug an der fiskalischen Kontrollstelle anhalten und eine Prüfung durchführen, ob die beförderten Waren mit einem hohen fiskalischen Risiko behaftet sind sowie die Identität des Fahrers und der Person, die die Waren begleitet, sowie die Begleitpapiere für die Waren prüfen, sowie die Waren zu besichtigen.

Die Prüfung umfasst unbedingt auch eine Prüfung im System, ob die Steuernummer des Lieferanten/der Verkäufers, der auf der Rechnung steht, gültig ist.

In den Fällen, in den davor auch eine fiskalische Kontrolle des Verkehrs der gleichen Waren, die mit einem hohen fiskalischen Risiko behaftet sind, durchgeführt ist und ein TKM angebracht ist, soll es durch die Beamten der Agentur für Einnahmen am Punkt für fiskalische Kontrolle vor dem Verlassen des Landes abgenommen werden.

Der Beamte der Agentur für die Einnahmen soll im Verzeichnis "Fiskalische Kontrolle" die folgenden Angaben eintragen:

  1. Absender;
  2. Empfänger;
  3. Art und Menge:
  4. Zielland der Waren;
  5. Sonstige Angaben über die durchgeführte fiskalische Kontrolle.