Verfahrenshandlungen bei der fiskalischen Kontrolle

Identitätsprüfung

Nach dem Anhalten des Beförderungsfahrzeugs sollen die Beamten der Behörde für die Einnahmen die Identität des Fahrers und aller Personen, die sich im Beförderungsfahrzeug befinden und die Waren begleiten prüfen und sollen aufgrund der Papiere und/oder durch Besichtigung, ob mit dem Beförderungsfahrzeug Waren, die mit einem hohen fiskalischen Risiko behaftet sind, befördert werden oder nicht.

Beförderung von Waren, die mit einem hohen fiskalischen Risiko behaftet sind

In den Fällen, wenn Waren, die mit einem hohen fiskalischen Risiko behaftet sind, befördert werden, führen die Beamten der Behörde für die Einnahmen eine Prüfung der Begleitpapiere für die Waren durch, damit sie feststellen/identifizieren können:

  • die Art und die Menge der Waren;
  • den Lieferant/den Verkäufer der Waren;
  • den Empfänger/den Käufer der Waren;
  • den Tag und das Ort der Lieferung/der Verladung der Waren und im Falle einer Transitfahrt des Beförderungsfahrzeugs durch Republik Bulgarien aus einem EU-Mitgliedsstaat zu einem anderen EU-Mitgliedsstaat – den Tag und das Ort, wo das Beförderungsfahrzeug das Land verlassen soll. 

Wenn keine Papiere vorhanden sind

Wenn keine Begleitpapiere für die Waren vorhanden sind oder in den Papieren die o.g. Angaben nicht enthalten sind und/oder es keine Angaben über die voraussichtliche Uhrzeit der Lieferung/Verladung stehen, soll der Fahrer des Beförderungsfahrzeuges und/oder die Person, die die Waren begleitet eine Mustererklärung ausfüllen. Die Musterunterlagen werden durch die Beamten der Behörde für die Einnahmen vorgelegt.

 

Änderung des Tags/der Uhrzeit oder des Ortes der Lieferung/der Verladung der Waren 

Die in den Papieren genannten oder durch den Fahrer des Beförderungsfahrzeuges/die Person, die die Waren begleitet, angegebenen Tag und Ort der Lieferung/der Verladung der Waren sowie die angegebene Uhrzeit der Lieferung/der Verladung der Waren können durch den Empfänger/den Käufer durch einen elektronischen Musterantrag geändert werden. Der Antrag soll an [email protected] gesendet werden und gilt als empfangen, wenn die Empfangsbestätigung empfangen ist.

Wichtig! Bei dem Angeben der voraussichtlichen Uhrzeit der Lieferung soll die bulgarische Zeitzone berücksichtigt werden.

Anbringen von technischen Kontrollmitteln /TKM/

Wenn es festgestellt wird, dass mit dem Beförderungsfahrzeug Waren befördert werden, die mit einem hohen fiskalischen Risiko behaftet sind, haben die Beamten der Agentur für die Einnahmen das Recht technische Kontrollmittel auf das Beförderungsmittel anzubringen und die Frachtpapiere mit Stempel mit Aufdruck „hohes fiskalische Risiko“ abzustempeln. Jedes technische Kontrollmittel hat eine einzigartige Nummer.

 

Beim Anbringen der TKM erstellt man ein Protokoll über fiskalische Kontrolle und eine Ausfertigung wird dem Fahrer des Beförderungsfahrzeuges und der Person, die die Waren begleitet, ausgehändigt. Im Protokoll stehen alle Tatsachen und Umständen, die mit der fiskalischen Kontrolle verbunden sind.

Abnehmen der angebrachten TKM

Die TKM dürfen nur durch die Beamten der Behörde für Einnahmen wie folgt abgenommen werden:

  • Im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs von Waren, die mit einem hohen fiskalischen Risiko behaftet sind – am Ort der Lieferung/der Verladung der Waren;
  • Für Waren, die mit einem hohen fiskalischen Risiko behaftet sind, die durch das Gebiet der Republik Bulgarien befördert werden – aus einem EU-Mitgliedsstaat zu einem anderen – vor dem Verlassen des Landes des Beförderungsfahrzeuges;
  • Beim Verkehr von Waren, die mit einem hohen fiskalischen Risiko behaftet sind, im Lande – am Ort der Lieferung/Verladung der Waren.
  • Bei einer innengemeinschaftlichen Lieferung von Waren – vor dem Verlassen des Landes des Beförderungsfahrzeuges;

Wichtig! Wenn die Waren an mehreren Orten geliefert werden sollen – werden die TKM an jedem Lieferort entfernt und nach dem Verladen werden neue TKM angebracht. Beim Transport von Waren, die mit einem hohen fiskalischen Risiko behaftet sind zusammen mit anderen Waren, wird beim Verladen der anderen Waren die Anwesenheit des Empfängers/des Käufers nicht vorausgesetzt.

Falls der Verdacht besteht, dass Waren, die mit einem hohen fiskalischen Risiko behaftet sind, mit Beförderungsfahrzeugen mit einem Gewicht unter 3 t befördert werden, damit keine Kontrolle durchgeführt wird, finden die Bestimmungen für die Durchführung der fiskalischen Kontrolle Anwendung.

Sicherheitsleistung bei fiskalischer Kontrolle

Die Fällen, in den man eine Sicherheitsleistung bei der fiskalischen Kontrolle durch einen öffentlichen Vollstreckungsbeamten und/oder einen Beamten aus der Agentur für die Einnahmen verlangt werden darf, sind ausführlich in Art. 121а, Abs. 1, P. 1 - 4 und Abs. 2 der SVPO geregelt.

Beschwerde gegen die Handlungen der Beamten der Agentur für Einnahmen bei der Durchführung einer fiskalischen Kontrolle

Man darf innerhalb 14 Tage eine Beschwerde gegen die Handlungen der Beamten der Agentur für Einnahmen vor dem territorialen Direktor der Territorialen Direktion der Nationalen Agentur für Einnahmen gem. Art. 127g in Verbindung mit Art. 41 der SSVPO einreichen. Die Beschwerde hemmt die Vollziehung der getroffenen Maßnahmen nicht.

Verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung

Eine Person, die ihre Verpflichtungen bei der Durchführung einer fiskalischen Kontrolle des Verkehrs von Waren, die mit einem hohen fiskalischen Risiko behaftet sind, nicht erfüllt, wird verwaltungsstrafrechtlich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsstrafen und Geldbußen verfolgt.