Verpflichtungen des Fahrers des Beforderungsfahrzeuges (Obligations of the transport vehicle driver DE)

13 May 2016

Die Verpflichtungen des Fahrers des Beförderungsfahrzeuges stehen in Art. 13, Abs. 1 und Abs. 2 der SSVPO:

Fehlende Papiere

Wenn keine Begleitpapiere für die Waren vorhanden sind oder in den Papieren die o.g. Angaben nicht enthalten sind und/oder es keine Angaben über die voraussichtliche Uhrzeit der Lieferung/Verladung stehen, soll der Fahrer des Beförderungsfahrzeuges und/oder die Person, die die Waren begleitet eine Mustererklärung ausfüllen.

Wichtig! Bei dem Angeben der voraussichtlichen Uhrzeit der Lieferung soll die bulgarische Zeitzone berücksichtigt werden.

Änderung des Tags/der Uhrzeit oder des Ortes der Lieferung/der Verladung der Waren

Die in den Papieren genannten oder durch den Fahrer des Beförderungsfahrzeuges/die Person, die die Waren begleitet, angegebenen Tag und Ort der Lieferung/der Verladung der Waren sowie die angegebene Uhrzeit der Lieferung/der Verladung der Waren können durch den Empfänger/den Käufer durch einen elektronischen Musterantrag geändert werden. Der Antrag soll an [email protected] gesendet werden und gilt als empfangen, wenn die Empfangsbestätigung empfangen ist.

Anbringen von technischen Kontrollmitteln /TKM/

Wenn es festgestellt wird, dass mit dem Beförderungsfahrzeug Waren befördert werden, die mit einem hohen fiskalischen Risiko behaftet sind, haben die Beamten der Behörde für die Einnahmen das Recht technische Kontrollmittel auf das Beförderungsmittel anzubringen und die Frachtpapiere mit Stempel mit Aufdruck „hohes fiskalische Risiko“ abzustempeln. Jedes technische Kontrollmittel hat eine einzigartige Nummer.

Man erstellt ein Protokoll über die angebrachten TKM und eine Ausfertigung wird dem Fahrer des Beförderungsfahrzeuges und der Person, die die Waren begleitet, ausgehändigt.

Beseitigen der angebrachten TKM

Die TKM dürfen nur durch die Beamten der Behörde für Einnahmen wie folgt beseitigt werden:

Im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtungen haftet der Fahrer nach den folgenden verwaltungsstrafrechtlichen Bestimmungen:

Created on: 13.05.2016
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